Irische traditionelle Musik und die Diskussion über Urheberrechte
Anthony McCann 2003, translated by Petr Pandula
The original version of this article was printed in
English in the annual magazine Irish Folk Festival in September 2003, with the title,
"Irish Traditional Music and the Copyright Debate".
Lizenzen für Aufführungsrechte werden in Irland von
The Irish Music Rights Organsation (IMRO) verwaltet, die das Pendant zur
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte (GEMA) in Deutschland ist. Um es in
deren eigenen Worten zu sagen, "IMRO ist die nationale
Körperschaft mit dem Auftrag, öffentliche Aufführungsrechte
von urheberrechtsgeschützter Musik für Liedermacher, Komponisten und
Arrangeure gemeinfreier Werke, als auch für Musikverleger zu verwalten.
IMROs Aufgabe ist es, Tantiemen einzufordern und zu verteilen,
die im Zusammenhang mit öffentlicher Aufführung von geschützten
Werken anfallen."
Angesichts des Vorgehens der IMRO erlebte man in der zweiten Hälfte der
neunziger Jahre eine Reihe von Meinungsverschiedenheiten, die zu einem
heftigen Ausbruch von Mißtrauen gegenüber der IMRO führten, welches fast
schon paranoide Ausmaße hatte. Als man jedoch das Jahr 2000 schrieb,
wurde aus einer der berüchtigsten Organisationen des Landes eine der
wohlgelittensten, was einem kleinen Wunder gleichen mag. Derzeit
agiert die Organisation begleitet vom Wohlwollen der Regierung,
voller Unterstützung der Legislative und mit einer unangefochtenen
ökonomischen Monopolstellung im irischen Rechtswesen.
Aufführungsrechte sind eine der wichtigsten finanziellen Grundlagen
der internationalen Musikindustrie. Wenn man das ganze aufgeblähte
juristische Vokabular bei Seite schiebt, und das ist fürwahr nicht
einfach, bleibt als Kernfunktion der Urheberrechte, die sich aus
der Theorie über Urheberrechte ableiten, die Rechtfertigung dafür,
dass eine Person einer anderen auf eine legitime Art und Weise eine
Gebühr abverlangen kann. Mit anderen Worten: "Füge dich! Bezahle mich!
(oder nehme Dich besser in Acht!)". Das ist die ganz einfache Logik
hinter dem Vorgehen einer Verwertungsgesellschaft, die den "Gebrauch"
von "Musik" in öffentlichen Räumen verwertet. Damit eine
Verwertungsgesellschaft erfolgreich oder überhaupt arbeiten kann,
müssen die Lizenzen für den "Gebrauch von Musik" auf der Grundlage
von Überzeugung oder eingelegter Rechtsmittel eingetrieben werden,
wobei die Handlungsgrundlagen dieser Organisation nicht angefochten
werden dürfen. Lizensierung ist die Hauptaufgabe einer
Verwertungsgesellschaft und die Einkommensquelle schlechthin.
Im Jahre 2000 hat IMRO 19.457.780,- irische Pfund = ca. 24.706.284,- ?
an Lizenzen vereinnahmt. Sollte jemand IMRO die Zahlung einer
Lizenzrechnung verweigern, so schlägt die Gesellschaft den Rechtsweg
ein und das irische Amtsgericht wird eingeschaltet. Im Falle, dass
ein Verwertungsvertrag geschlossen, aber keine Abgaben gezahlt wurden,
wird der "MusikVerbraucher" von IMRO als ein ganz gewöhnlicher
Schuldner verklagt. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Lizensierung
von Aufführungsrechten ist eine heikle Angelegenheit.
Eine Schlüsselstellung in der Diskussion der neunziger Jahre
hatte der Streit zwischen IMRO und "The Vintners' Federation of
Ireland (VFI), einem Verband von Gastronomen und Pubbesitzern,
die außerhalb von Dublin ansässig sind. Sie weigerten sich, die
Gebühren für Aufführungsrechte zu zahlen und haben ihren Widerspruch
in einer Kampagne zum Ausdruck gebracht, die eine Zusammenarbeit mit
der IMRO boykottierte. IMRO machte zahlreiche Versuche, ein Ankommen
mit VFI zu schließen. Nach einem 14 Jahre dauernden Streit wurde dieser
1997 gütlich beigelegt. Seit 1998 sieht es ganz danach aus,
als hätte die IMRO eine gänzlich unangefochtene Vormachtstellung inne.
Was den Streit mit der VFI im Jahre 1996 so ungemein verkompliziert hat,
war die schwerpunktmäßige Einbeziehung von traditioneller irischer Musik
in die Verhandlungen. Im Zusammenhang mit dem allgemeinen Beklagen von
Abgaben, benutzte VFI die Abgaben für eine "traditionelle Musik-Session", (traditional music session)
um ihre ablehnende Haltung zu begründen. Hugh Duffy, der damalige
Geschäftsführer der IMRO, behauptete, dass die VFI irische traditionelle
Musik als Vorwand dafür benutzte, Lobbyarbeit zu betreiben, um gar
keine Abgaben zu leisten. Doch dem war nicht ganz so.
Die Pubbesitzer stellten die These auf, dass der "Gebrauch"
von "traditioneller Musik" oder das zur Verfügung stellen eines
Raumes für "traditionelle Sessions" sich von anderen Musikverwertungen
unterscheiden. Zwei Forderungen wurden erhoben. Die Erste lautete, dass
gar keine Abgaben für "Sessions" zu leisten sind. Die Zweite, dass
sie mit einem günstigeren Tarif belegt werden sollen. Es ist beachtlich,
dass "traditionelle Musik" an sich thematisiert und dass die IMRO in eine
Diskussion darüber verwickelt wurde. Wenn man der Logik des "Copyrights"
folgt, dann sollte es keinen Unterschied zwischen dem einen und anderen
Musikstil auf der Grundlage geben, wie die Musik klingt. Die Logik der
Schutzrechte besagt, dass entweder ein „Werk" als geschützt gemeldet ist
oder eben nicht. Als Konsequenz daraus ist es geschützt oder eben nicht,
egal zu welchem Musikstil es gehören mag. Man hat den Pubbesitzern
schließlich Zugeständnisse gemacht. Im Verlauf der Verhandlungen
wurde offensichtlich , dass sich die ganze Angelegenheit für die
Menschen, die an Sessions teilnehmen, in eine neue Dimension verschiebt,
die von rein finanziellen Erwägungen weit ab liegt.
Es ist etwa zehn Jahre her, dass Menschen in dem sozialen Umfeld
der traditionellen Musik angefangen haben, sich mit Urheberrecht zu beschäftigen.
Davor haben sich damit nur Musikwissenschaftler und Archivare beschäftigt
und auch kommerziell ausgerichtete Künstler, die sich nach dem Abschluß
eines unlauteren Vertrages besser mit dem Thema Schutzrecht vertraut
gemacht haben, als zum Zeitpunkt des Abschlusses. Mit dem großen Erfolg
der Musik, die die Bezeichnung "Irish traditional" oder "Celtic music"
in der Welt der Musikindustrie aufs Auge gedrückt bekam, wurde in den
Achtzigern und Neunzigern ein Klima geschaffen, das die
Verwertungsgesellschaften auf den Plan rief, die steigende
Erwartungshaltung in Bezug auf Zahlung von Tantiemen zu befriedigen.
Die Reaktion auf eine sich verstärkende Aussicht, für neue Kompositionen
eine finanzielle "Belohnung" zu erhalten, war eine steigende Zahl an
neu komponierten Melodien (mit einem traditionellem Duktus) als auch
deren Anmeldung. Es kam noch hinzu, dass etliche Arrangements als
einmalig betrachtet wurden und als solche zum Schutz der Originalität
den Verwertungsgesellschaften gemeldet wurden. Bis zur Mitte der
neunziger Jahre war jedoch das Wissen und der bewußte Umgang mit
Urheberrechten im Hinblick auf traditionelle Musik einer Minderheit
vorbehalten.
Die zwischen VFI und IMRO geführten Tarifverhandlungen waren der
Wendepunkt. Es war zwar immer noch eine leicht abgehobene Angelegenheit,
aber das Urheberrecht bekam immer mehr Einfluß auf das Leben und Wirken
von Menschen, die bis dahin kaum einen Gedanken darauf verschwendet haben.
Die Auseinandersetzung mit den Inhalten des VFI / IMRO Streites begann seit
1996 in den Kreisen der traditionellen Musiker Einfluß auf die Auswahl
der "Tunes" zu haben. Manche Musiker zogen völlig falsche Schlußfolgerungen
und weigerten sich gewisse "Tunes" in "traditionellen Sessions" zu
spielen, weil diese als urheberrechtsgeschützt galten. Andere Musiker hielten
sich so lange zurück, ihre Eigenkompositionen zum Besten zu geben, bis
diese auf einem offiziellen Tonträger veröffentlicht wurden, weil sie
befürchteten, ihre Copyrights verlieren zu können. Es ist egal, ob diese
Ängste auf einer Fehlinterpretation der Rechtslage oder eines völligen
Mißverständnisses beruhten.
Viele reagierten auf die Absicht, Sessions in das Urheberschutzrecht
einzubeziehen mit Unverständnis. Man konnte keinen Zusammenhang zwischen
dem Geist des Urheberschutzes, also dem Anspruch auf geistiges Eigentum
und den "traditionellen" Lebensformen, insbesondere der Session sehen.
Der Fiddler Martin Hayes sagte dazu: "Meiner Meinung nach gehört das
Zeug niemand. Man kann es einfach nicht besitzen." Und ein anderer Musiker
sagte es noch weniger unverblümt: "Niemand hat einen Anspruch auf ein
Copyright, wenn ein Werk in einer Session gespielt wird, weil es mit
dem Geist unserer Kultur nicht zu vereinbaren ist."
Der Kern des Streites schien klar zu sein. IMRO trat an Pubbesitzer
heran, um Lizenzgebühren aus Aufführungsrechten ihrer Mitglieder
einzukassieren. Obwohl es sich um "traditionelle" Musik und um Arrangements
handelte, deren Copyright abgelaufen war, die jedoch von IMRO Mitgliedern
gespielt wurden, sollten dennoch Gebühren anfallen. Dreierlei schien
IMROs Rechtsposition in dieser Sache zu stützen. Es handelte sich bei
den in Sessions gespielten Tunes um "Arrangements"; dann hätten auch
neue Kompositionen vorhanden sein können, die zum Urheberschutzrecht
gemeldet wurden und zuletzt die Wirksamkeit der Gesetzgebung und
internationaler Abkommen. Viele Musiker brachten besorgt zum Ausdruck,
dass IMROs Ansprüche unangebracht waren, eine Art Belästigung und
Einbruch in ihre Sphäre, wenn nicht sogar eine existentielle Bedrohung
der Pubsession. Gerüchte wurden laut, dass Sessions abgesetzt worden seien,
weil Pubbesitzer von IMRO unter Druck gesetzt wurden. Im großen
Ganzen wurde aber die angenommene Bedrohung der Sessions sehr übertrieben
und entbehrte einer seriösen Grundlage.
Es gibt keinen Zweifel darüber, dass die Rolle der IMRO in Hinblick
auf den Schaden, den sie der "Tradition" zufügen möge, dämonisiert
wurde und viele Gerüchte darüber in den Umlauf gesetzt wurden, zudem
gab es auch noch Sorgen, die eine mehr fundiertere Grundlage hatten.
Es wurde Kritik laut, dass IMRO Mitarbeiter die Rechtslage
auf "traditionelle Musik" anwendeten, ohne über diese wirklich Bescheid
zu wissen. Kompetenz anzufechten oder zu sagen, dass diese Organisation
keine Rechtsgrundlage in diesem Zusammenhang habe, war eine schlimme
Herausforderung dieser Körperschaft, die eine absolute Monopolgewalt
auf alle Lebenszusammenhänge außerhalb des Familienlebens erhob,
wenn auch nur der geringste Verdacht bestand, dass dort eine einzige
urheberrechtsgeschützte Komposition hätte aufgeführt werden können. Darüber
hinaus zu behaupten, dass gewisse Lebensräume frei von kommerziellen
Interessen wären, konnte von einer Organisation kaum anerkannt werden,
derer Mitglieder den Anspruch hatten, dass alle Lebenszusammenhänge
kommerziell und dass der Sinn des Daseins immer einen geschäftlichen
Hintergrund habe.
Interessanter Weise wurde aus dem Widerstand in den traditionellen
Musikkreisen gegen die IMRO kein organisierter Zusammenschluß ins Leben
gerufen. Die größte bestehende traditionelle Musikvereinigung Irlands,
Comhaltas Ceoltóirí Éireann ( CCÉ ), rief zum organisierten Widerstand.
Zu dem Zeitpunkt als die "traditionelle Musik" zum Thema des Streites
zwischen VFI und IMRO wurde, war der Standpunkt von CCÉ eindeutig.
1996 verabschiedeten die CCÉ Mitglieder anläßlich der
Jahreshauptversammlung mit einer überwältigenden Mehrheit eine Erklärung,
die unter allen Umständen eine Nicht-Zusammenarbeit mit der IMRO versprach.
Die Meinung des Vollzeit-Geschäftsführers des Verbandes
Labhrás Ó Murchú war ziemlich deckungsgleich mit der allgemeinen
Meinung im Lande. Er sagte, dass IMRO seinem Eindruck nach keine Kompetenz
und Verständnis dafür habe, was allgemein als traditionelle Musik
betrachtet wird. Darüber hinaus vertrat er im Auftrag seines Mandates
die Meinung, dass die Anzahl der Interpreten für welche die Urheberrechte
von Belang seien, egal ob sie kommerziell aktiv seien oder nicht,
zu vernachlässigen klein war. Er ließ nichts darüber im Unklaren, dass die
überwältigende Mehrheit der Musiker, die im nicht kommerziellen Umfeld
aktiv waren, nicht im Traum an Urheberrechte denken würde. Sie würden
traditionelle Musik als freies Gut in dem Sinn betrachten, dass
jedermann diese Musik ohne Einschränkungen und ohne eine Absicht
auf eine Aneignung spielen dürfe. Darüber hinaus würde die IMRO-Ideologie
mit Besitzanspruch an Melodien und Lieder im diametralen Widerspruch
zu dem Geist der Großzügigkeit verlaufen, die allen musikalischen
Aktivitäten inne wohnt, die die CCÉ vertritt. Nach einer ganzen
Reihe von privaten Meetings unterschrieb am 21.12.1998 Shay Hennessy,
der damalige IMRO-Vorstand und Labhrás Ó Murchú für CCÉ eine Übereinkunft.
In diesem "umfassenden" Dokument kamen CCÉ und IMRO überein, dass
sie kooperieren wollen, um die irische traditionelle Musik und den Tanz
so zu fördern, dass dies zum Wohle der Mitglieder beider Organisationen
gereicht.
Für eine einmalige Abschlagszahlung von 1.000,- irischen Pfund wurden
alle Ansprüche der IMRO gegenüber allen CCÉ Geschäftsstellen und
Veranstaltungen abgegolten. Im Gegenzug willigte IMRO ein, CCÉ eine
jährliche "finanzielle Unterstützung" in Höhe von
125.000 irischen Pfund ( = 317.434,- ? ) zukommen zu lassen. Ein
weiterer Teil des Deals war, dass IMRO sich verpflichtete, jegliche
Anfragen hinsichtlich Unterstützung für traditionelle Musik an CCÉ
weiter zu reichen. Dazu wurde eine weitere Zahlung unter dem Begriff
"financial subvention" fällig in Höhe von 125.000,- irischen
Pfund ( = 158.720,- ? ), die an das Brú Ború Kulturzentrum ging,
das mit CCÉ eng verbunden und von Labhrás Ó Murchús Ehefrau geleitet
wird.
Die Kehrtwendung in der offiziellen CCÉ Position von einer
fundamentalen Opposition zu einer fundamentalen Zusammenarbeit
war in der Tat spektakulär. Das hatte zur Folge, dass jeglicher
Widerstand unter den traditionellen Musikern gegenüber IMRO durch
CCÉ zu Nichte gemacht wurde, weil IMRO damit einen juristischen
Anspruch auf die Domäne der "Tradition" erlangte. Wie kann man in
diesen Vorgängen einen tieferen Sinn ergründen?
Einerseits kann man den juristischen Ansatz einschlagen. Wir können
die Position einnehmen, die CCÉ eingenommen hat und alle Rechtsansprüche
anerkennen, die die IMRO auf die Session-Kultur erhebt. Wir können das
staatlich sanktionierte Monopol anerkennen und befolgen, das IMRO innehat.
Wir können das Recht studieren, uns danach verhalten, Ansprüche
erheben, Ansprüche anerkennen, einen Rechtsanwalt wenn nötig hinzuziehen,
und gehorchen - IMRO, dem Gesetz, den Gerichten, der Regierung
und dem Staat. Wir können leben mit einem wachsenden Schwerpunkt in
Sachen Urheber- und Aufführungsrechte und uns immer mehr des
kommerziellen Potentials der Klänge bewußt sein, die wir produzieren
und genießen. Diese Möglichkeit fordert jedoch den großteils
unreflektierten Status von geistigem Eigentum, Urheberrecht,
Aufführungsrecht und deren Einfluß auf das Leben traditioneller
Musiker nicht heraus.
Andererseits können wir immerhin zwei Stränge an Fragen hinsichtlich
dieser Probleme formulieren. Wir können zuerst die Gültigkeit der
Aufführungsrechte generell in Frage stellen. Aufführungsrechte sind
nicht speziell im "The Irish Copyright and Related Rights Act, 2000"
erwähnt. Urheberrecht ist zwar erwähnt und dass Aufführungsrechte etwas
mit Urheberrecht zu tun haben, und dass sie etwas damit gemein haben "ein
Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", aber nirgends ist es
genauer spezifiziert, weder in der Gesetzgebung noch in der
einschlägigen Literatur. Es hat den Anschein, dass alle Beteiligten
annehmen, dass den Aufführungsrechten eine fundamentale Logik inne
wohnt und diese Sinn macht. Es kann aber sein, dass Gesellschaften,
die Aufführungsrechte wahrnehmen, keinerlei logische Grundlage haben.
Jedoch, die Terminologie der Urheber- und Aufführungsrechte fährt fort,
einen sagenhaften finanziellen Umsatz der Musikindustrie weltweit zu
garantieren und wie so oft im Leben, bildet und rechtfertigt dies eine
Anspruchsgrundlage.
Eine Sache wird dabei aber leicht übersehen. Die begleitende
Terminologie zur rhetorischen Begründung von Aufführungsschutzrechten
fällt etwas dünn aus. Zum Beispiel wurden die Begriffe "Musik",
"Gebrauch von Musik", "Musikwerk" oder "Aufführung" nie definiert,
weder im irischen Recht noch in der IMRO Literatur
(vielleicht mit Ausnahme einer Gebrauchssprache, wo der "Gebrauch
von Musik" das ist, womit sich "Musikverbraucher" beschäftigen und
umgekehrt). Niemand hinterfragt das ganz genau, weil man immer
davon ausgeht, dass die ganzen Absprachen in Sachen
Aufführungsschutzrechte wasserdicht und glaubwürdig sind.
Man geht davon aus, dass all dieses eine gesicherte Handlungsgrundlage
zur Rechtfertigung der Aktivitäten dieser Organisation bildet.
Mit einem zweiten Fragenstrang wären die Konflikte zu hinterfragen,
die in den Zusammenhängen aufkamen, als traditionelle Musik in Irland
in ein Spannungsverhältnis mit anderen Werten geriet. Man sollte
hinterfragen, warum ein Musiker darauf kommt zu erklären, dass die
Anwendung von Aufführungsschutzrechten "der gesamten Kultur
wesensfremd sei". Geistiges Eigentum bestimmt rigide Denkstrukturen,
die ihren Ursprung im Besitz anstrebenden Individualismus haben ("Das
ist Mein. Es gehört Dir nicht"). Die hinter Verwertungsgesellschaften
stehende Logik basiert auf der Annahme, dass die menschliche Natur
egoistisch ist, Weltauffassung lediglich eine Gewinn- und Verlustgleichung
ausmacht, geistiges Eigentum eine überall anzuwendende Formel sei, und
dass es völlig legitim sei, anderen eine Sichtweise aufzuzwingen,
anstatt deren Sichtweise zu akzeptieren. Geistiges Eigentum,
Urheberschutzrecht und Aufführungsschutzrecht sind jeweils eine
Doktrin und Glaubensbekenntnisse. Sie beinhalten die Erklärung "So ist es!
Denke entweder so oder" (Du wirst es bereuen )!" Wenn sie
regelmäßig angewendet werden, erzeugen sie Konflikte, Mißtrauen
und eine paranoide Sorge über Diebstahl, Eigentum und das
allgegenwärtige Auge des "Big Brother".
Es gibt jedoch auch Denkmuster, die Komplexität, Feinheiten und
verschiedene persönliche Erfahrungshorizonte berücksichtigen und im
Gegensatz zu den "allgemeingültigen Wahrheiten" der Richtlinien stehen,
welche die Verwertungsgesellschaften vertreten. In diesen Traditionen
werden Beziehungen und Verwandtschaften nicht einfach nur zur Kenntnis
genommen, sondern ausgebaut und begünstigt. Respekt, Demut,
Zärtlichkeit, Großmut und Anteilnahme stehen dabei im Vordergrund.
Unter Freunden haben totalitäre Ansprüche und Anrechte keinen Platz.
Diese und andere ähnliche Traditionen sind eine mächtige Grundlage,
um ein menschliches Antlitz zu wahren. Sie sind eine solide
Handlungsgrundlage, mit der man egoistischem und nach Besitz strebendem
Treiben begegnen sollte.
Hier geht es nicht um den unaufhaltsamen Vormarsch von
Modernität auf die wir keine Macht oder Einfluß haben.
Hier geht es um uns Menschen. Menschen machen das, was menschlich
ist und das geht auch uns was an. Man muß sich die Frage
stellen: "Was sollen unsere Kinder vom Leben lernen?".
So einfach ist es. Sollen wir systematisch wertvolle
und menschliche Handlungsgrundlagen vergessen, verdrängen und
ignorieren, um sie mit vorfabrizierten Werten wie geistiges Eigentum,
Urheber- und Aufführungsschutzrecht zu ersetzen? Und lügen
wir uns nicht ab und zu selber in die Tasche, indem wir
uns damit rechtfertigen, dass man unsere Kooperation auf dem
Wege von Sachargumenten oder sogar Zwang erreicht? Und seien wir
mal ganz ehrlich: Verhalten wir uns manchmal so nicht
auch.